Aktuelle Prozesse zu Betriebsschließungsversicherungen

Aktuell laufen eine Reihe von Verfahren, in denen Gastronomen im Zuge der coronabedingten Schließungen gegen Versicherungen mit Blick auf verweigerte Entschädigungszahlungen im Rahmen der Betriebsschließungsversicherungen klagen. Allein am Münchner Landgericht sind rund 40 Klagen anhängig. Um drei davon ging es am vergangenen Freitag – und Aussagen der Vorsitzenden Richterin Susanne Laufenberg geben Grund zum Optimismus aus Branchensicht.  Die Süddeutsche Zeitung berichtet darüber wie folgt:

"Zuvor hatte sie im ersten Fall des Tages, da ging es um das Hotel "Feuriger Tatzlwurm" in Oberaudorf - Forderung: 236 000 Euro -, die Argumentation der Versicherungen gründlich auseinandergenommen. Dass die Schließung nicht von der "zuständigen Behörde", also dem Gesundheitsamt angeordnet wurde, sondern von der Regierung: unerheblich, denn das Wirtschaftsministerium ist auch eine Behörde. Dass die Verordnung nicht nur einen einzelnen Betrieb traf, sondern alle: "Das ist für den Betroffenen egal", sagt Laufenberg. Dass sich die Wirte zunächst selbst gegen die Schließung hätten wehren sollen, etwa durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht: nicht zumutbar, denn währenddessen hätten sie ja trotzdem nicht öffnen dürfen. Auch das Argument, dass in den meisten Betrieben keine Corona-Fälle vorlagen, sondern sie präventiv geschlossen wurden, ließ die Richterin nicht gelten: "Da steht nirgends, dass der Betrieb selbst betroffen sein muss." Den Passus in den Versicherungsbedingungen, dass der Wirt keine höhere Entschädigung erhalten darf als seinen tatsächlichen Schaden, hält die Richterin sogar komplett für unwirksam: "Tagessatz ist Tagessatz. Die Versicherung würde ja auch nicht mehr bezahlen, wenn der Schaden höher wäre."

Komplizierter scheint es bei der Frage zu sein, welche Krankheiten und Krankheitserreger zur Leistungspflicht führen. Die Aufzählung in den Versicherungsbedingungen würde sich zwar am entsprechenden Katalog des Infektionsschutzgesetzes orientieren, es fehlten aber manche Diagnosen, Viren und Bakterien, ohne dass erläutert würde, welche und warum. Man könne nicht erwarten, dass sich der Versicherungsnehmer hinsetzt und die Listen vergleicht, erklärte die Richterin. Es werde in jedem Einzelfall darum gehen, ob für den Laien erkennbar ist, dass die Liste der versicherten Ereignisse abgeschlossen ist. Dies lasse sich durch Formulierungen wie "versichert sind nur" oder "ausschließlich" deutlich machen.

Der nächste Sitzungstag in der Prozessserie ist der 17. September. Für die bereits verhandelten drei Fälle könnte es dann eventuell erste Urteile geben.