Des Weiteren wurde die Frist für Änderungsanträge der Überbrückungshilfe II bis zum 30. Juni 2021 verlängert (davor 31. Mai 2021). Auch können Anträge auf November- oder Dezemberhilfe zurückgezogen werden, bspw. wenn Sie irrtümlich gestellt wurden. Informationen dazu im FAQ, 3.27.
Alle Informationen zu den Zuschusshilfen finden Sie weiterhin auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfen-unternehmen.de und Informationen zu den weiteren Corona-Hilfen des Bundes für Unternehmen auf www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html. Vor dem Hintergrund neuer Informationen über Phishing-Versuche sei noch mal darauf hingewiesen, dass das Antragsverfahren ausschließlich über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abgewickelt wird.
Die Liste mit Beispielen für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen in Anhang 4 soll antragstellenden Unternehmen und prüfenden Dritten eine klare Orientierung geben, welche Maßnahmen förderfähig sind.
Informationen zum neuen Sonderfonds Kulturveranstaltungen des BMF finden Sie hier und Informationen zu den Härtefallfonds der Länder auf der neuen Website www.haertefallhilfen.de.
Aus gegebenem Anlass sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass auf verschiedenen Wegen Phishing-Mails versandt werden. Anträge auf die Zuschusshilfen können NUR über die Überbrückungshilfe-Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Weitere Hinweise hier.