Änderungen bei der Überbrückungshilfe III Plus

Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe III Plus wurde zwar bis Ende Dezember 2021 erweitert, es gibt aber einige Änderungen bei den Modalitäten. So entfällt die „Restart“-Prämie, für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann nur noch die allgemeine Personalkostenpauschale (= 20 Prozent der erstattungsfähigen Fixkosten) beantragt werden. Für die Reisebranche wird aber die Anschubhilfe (= 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) fortgeführt. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden die Erstattung der Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August und die Anschubhilfe (= 20 Prozent der Lohnsumme im jeweiligen Referenzmonat 2019) fortgeführt.