Änderung der Infektionsschutzverordnung

Der Senat hat in seiner Sondersitzung am Donnerstagabend erwartungsgemäß die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch übernommen. Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert, Ausnahme sind die Friseure, die ab dem 1. März unter Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder öffnen dürfen. Bibliotheken dürfen den Leihbetrieb wiederaufnehmen. Zur Pressemitteilung des Senats mit den Beschlüssen

Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft. Sie finden diese dann hier