Änderung der Corona-Infektionsschutzverordnung ab Donnerstag, 02. Juli 2020 in Kraft – Inlandsquarantäne gilt auch im Land Berlin

Als Reaktion auf den jüngsten Anstieg von Neuinfektionen in einzelnen Landkreisen hat der Berliner Senat zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger im Land Berlin am vergangenen Freitag Änderungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen, die die sogenannte Inlandsquarantäne zum Gegenstand haben. Die detaillierten Informationen hierzu können Sie in der Pressemitteilung hier und in der Verordnung nachlesen.

Quelle berlin.de/corona