Ab dem 3. Oktober 2020 gilt in Berlin eine neue Infektionsschutzverordnung


Diese enthält im Wesentlichen folgende Neuerungen:

  • Personenhöchstgrenze für private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte

im Innenbereich maximal 25 zeitgleich Anwesende, im Freien maximal 50 zeitgleich Anwesende, § 6 Absatz 5 der Verordnung. Nach Auskunft der Senatsverwaltung gilt diese Höchstgrenze auch für private Veranstaltungen (z. B. Hochzeits-, Trauer- und Geburtstagsfeiern) in der Gastronomie und Hotellerie. Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln, wobei es zulässig ist, bis zu sechs Personen an einem Tisch zu platzieren, ohne dass der Mindestabstand eingehalten werden muss.

Bei allen anderen Veranstaltungen insbesondere dem klassischen Konferenz-, Tagungs- und Seminarbereich sind Veranstaltungen bis 1.000 Personen im Innenbereich möglich und 5.000 Personen im Freien. Es gelten auch dort die allgemeinen Abstandsregeln, wobei es nach Auskunft der Senatsverwaltung jetzt zulässig ist, bis zu sechs Personen an einem Tisch zu platzieren, ohne dass der Mindestabstand eingehalten werden muss. Die bisher aus dem Gastronomiebereich bekannte Regel wurde somit auf den Konferenzbereich übertragen.

  •  Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im Bürobereich, soweit man sich nicht am Arbeitsplatz aufhält.

Die aktuelle Verordnung finden Sie hier…

Aktualisierte Fragen und Antworten zur neuen Infektionsschutzverordnung finden Sie hier…