3G Regelung am Arbeitsplatz – was dürfen Unternehmen vorschreiben

Nach den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung haben uns viele Anfragen von Unternehmen erreicht, die angesichts der weiterhin sehr hohen Ansteckungszahlen an der 3G-Regelung im Betrieb festhalten wollen und sich nach der gesetzlichen Grundlage dafür erkundigen. Grundsätzlich ist zwar die bisherige Rechtsgrundlage für die 3G-Regel am Arbeitsplatz seit dem 20. März 2022 entfallen. Allerdings erlaubt die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung Arbeitgebern, Maßnahmen zum Infektionsschutz anzuordnen, sofern diese notwendig sind.

Gelangt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise zu dem Ergebnis, dass das Infektionsgeschehen im Betrieb nur durch die Einführung einer täglichen Testpflicht adäquat begrenzt werden kann, kann diese gerechtfertigt sein. Anknüpfungspunkt für die Anordnung ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers. In jedem Fall sollten Unternehmen sorgfältig und umfassend dokumentieren, wie die getroffenen Maßnahmen dem Arbeitsschutz dienen und weshalb sie zur Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin erforderlich sind.

Ausführliche Hinweise zur Auslegung der neu gefassten Infektionsschutzverordnung sowie Antworten auf die häufigsten Fragen von Arbeitgebern hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite zusammen gestellt.