Für alle gastgewerblichen Betriebe, die durch Inanspruchnahme der Hilfsprogramme „Überbrückungshilfe 1“, „Novemberhilfe“ oder durch KfW-Kredite die Beihilfegrenze von 800.000 Euro überschreiten, gibt es nun die Möglichkeit, KfW-Kredite zurückzubezahlen, so dass die Novemberhilfe nicht gekürzt wird. ... mehr