Vor dem 01.01.2014 rechtsverbindlich abgeschlossene konkrete Beherbergungsverträge sind von der Übernachtungssteuer ausgenommen, so auch die Darstellung in den auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen abrufbaren FAQ.
Das heißt, wenn ein Übernachtungsgast vor dem 01.01.2014... mehr