Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz und damit einen einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn von 9,60 Euro ab 1. Juli 2021 beschlossen.

Für alle Betriebe der Hotellerie und Gastronomie – und zwar auch für diejenigen, die ihren Mitarbeitern schon heute Löhne oberhalb von 9,60 Euro zahlen – ergeben sich aus dem Tarifautonomiestärkungsgesetz zahlreiche Umsetzungsfragen.


Aktuelle Unterlagen zum Download (Bitte zuerst anmelden)


Viele Details sind auch zum jetzigen Zeitpunkt noch offen; der DEHOGA wird hier selbstverständlich kontinuierlich seine Informationen aktualisieren und vervollständigen.

Quelle: DEHOGA Bundesverband


Branchenthema

Bisherige Regelungen gelten vorerst weiter Wie in DEHOGA compact berichtet hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 30. Juni angekündigt, Korrekturen bei der Umsetzung der Mindestlohngesetzgebung vorzunehmen. Zunächst hatte sie auch avisiert, dass ein entsprechender Verordnungstext bereits... mehr

Am 18. und 19. Juni sind bundesweit Hotels und Gaststätten von rund 2.700 Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrolliert worden. Es war die erste Schwerpunktprüfung im Gastgewerbe nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes. Insgesamt wurden 4.700 Betriebe kontrolliert und dabei rund... mehr

Enttäuschung über Nicht-Ergebnis im Koalitionsausschuss Seit Monaten verwiesen die Kanzlerin und Unions- wie SPD-Politiker aus dem Bund und den Ländern auf diesen Termin, wenn Gastronomen und Hoteliers über die Bürokratie bei der Arbeitszeitaufzeichnung klagten: Bis Ostern wollte man die Kritik am... mehr

Pressemitteilung des DEHOGA Bundesverbandes DEHOGA-Präsident: „Geboten sind jetzt Korrekturen" (Berlin, 21. April 2015) Unabhängig von der Frage der Lohnhöhe zeigen die ersten Monate mit dem Mindestlohn den Handlungsbedarf auf. Im Fokus der Kritik stehen nicht die 8,50 Euro und damit... mehr

Hoteliers und Wirte aus ganz Bayern werden gemeinschaftlich mit ihren Mitarbeitern am kommenden Montag am Demonstrationszug durch München teilnehmen/DEHOGA Bayern-Präsident Ulrich N. Brandl: „Wir wollen für unsere Gäste da sein, statt Formulare ausfüllen."

(München) Erstmalig werden am... mehr

Erste Erfahrungen und sichere Umsetzung Seit dem 1. Januar 2015 gilt erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto. Wir wollen mit Ihnen die ersten Erfahrungen und Umsetzungsschwierigkeiten diskutieren, denn branchenübergreifend sind die Unsicherheit und der... mehr

Einen herzlichen Dank an alle Hoteliers und Gastronomen, die uns bzw. ihre Geschäftsstellen vor Ort in den letzten Wochen über ihre Erfahrungen mit Mindestlohn-Kontrollen des Zolls informiert haben!So kann der DEHOGA zum einen besser im Interesse seiner Mitglieder argumentieren, ...

... wenn... mehr

Mindestlohn-Urteil Urlaubsgeld und Sonderzahlungen dürfen nach Ansicht des Berliner Arbeitsgerichts nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet bzw. umgelegt werden.

Die Richter hatten über den Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, die bislang 6,44 Euro pro Stunde verdiente und ein... mehr

Der Protest des Gastgewerbes und anderer vom Mindestlohn besonders betroffener Branchen gegen die bürokratische Umsetzung des Mindestlohns ist in der Spitze der Politik angekommen.

Am Dienstagabend hat der Koalitionsausschuss beschlossen, bis Ostern zu klären, an welchen Stellen es beim... mehr

DEHOGA kämpft weiter für praxistaugliche Anpassungen Der Mindestlohn ist weiter eines der bestimmenden Themen in der aktuellen politischen Diskussion. Ein Schwerpunkt dabei bleiben die unverhältnismäßigen Bürokratielasten, die auf Unionsseiten mittlerweile zunehmend anerkannt werden, auf Seiten der... mehr