Das Wichtigste im Überblick:

Als Entlastungsmaßnahme hat der Gesetzgeber beschlossen, dass bis zum 31. Dezember 2023 für Speisen im Restaurant ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt (sonst sind es 19 Prozent). Diese Maßnahme ist leider nur befristet. Beim Außerhausverkauf von Speisen gilt ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Der Mehrwertsteuersatz auf Getränke beträgt 19 Prozent, egal, ob diese im Restaurant oder zum Mitnehmen verkauft werden.

Als Verband setzen wir uns dafür ein, dass der Mehrwertsteuersatz auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus generell auf 7 Prozent festgelegt wird. Für uns gilt: Essen muss gleich besteuert werden. Weitere Informationen finden Sie hier….

DEHOGA Bundesverband: Mehrwertsteuer (dehoga-bundesverband.de)


Branchenthema

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Bundesrat blockiert Mehrwertsteuerabsenkung für Hotellerie - DEHOGA und Hotelverband kämpfen weiter (Berlin, 19. September 2008) Mit völligem Unverständnis reagieren der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) auf den Beschluss des... mehr

DEHOGA und IHA unterstützen MwSt.-Vorstoß aus Baden-Württemberg Wirtschaftminister Pfister fordert reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie: DEHOGA und Hotelverband unterstützen den Vorstoß Baden-Württembergs im Bundesrat: "Schluss mit der Wettbewerbsverzerrung"(Berlin, 2. September 2008)... mehr

DEHOGA begrüßt Mehrwertsteuer-Initiative der EU-Kommission (Berlin, 27. Juni 2008)Die EU-Kommission setzt große Hoffnungen auf reduzierte Mehrwertsteuersätze für gastronomische Dienstleistungen in Europa: Am Dienstag kündigte Laszlo Kovacs als der für Steuern zuständige EU-Kommissar dem... mehr