Seit 13. Dezember 2014 wird in der Europäischen Union das Lebensmittelkennzeichnungsrecht durch die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) vereinheitlicht. Im Zuge dessen müssen Gastronomen und Hoteliers bei nicht vorverpackten Lebensmitteln (lose Ware) ihre Gäste verpflichtend über allergene Zutaten und Stoffe in ihren Gerichten informieren. Wie dies geschehen kann, regelt die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV).

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Quelle: DEHOGA Bundesverband


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DEHOGA-Merkblatt und aktuelles Formblatt jetzt downloaden Morgen wird es ernst: Nachdem am heutigen Freitag die Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung, also die nationale Regelung zur Allergenkennzeichnung loser Ware, veröffentlicht wurde, tritt diese pünktlich am 13. Dezember in... mehr

Vorbestellung des neuen DEHOGA-Leitfadens ab sofort möglich // Checkliste und Formblatt schon jetzt downloaden Am 13. Dezember wird es ernst – von da an greift die neue nationale Allergenverordnung, der der Bundesrat erst vor einer Woche zugestimmt hat.

Der DEHOHA arbeitet für seine... mehr

Nationale Regelungen treten bis 13. Dezember 2014 in Kraft In der vergangenen Woche haben wir Sie darüber informiert, dass der DEHOGA Bundesverband zum Entwurf einer vorläufigen Verordnung zur Ergänzung der unionsrechtlichen Vorschriften zur Allergeninformation/-kennzeichnung (VorlLMIEV) des... mehr

Mit Schreiben vom 13. November 2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem DEHOGA Bundesverband eine vorläufige Verordnung zur Ergänzung der unionsrechtlichen Vorschriften zur Allergeninformation/-kennzeichnung mit Bitte um Stellungnahme übersandt.

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Sollte sich die Ankündigung bewahrheiten, wäre dies eine erfreuliche Nachricht für die Gastronomie: In einem Gespräch mit der Rheinischen Post kündigte Bundesernährungsminister Christian Schmidt an, bei der ab 13. Dezember in Deutschland verpflichtenden Allergenkennzeichnung unter bestimmten... mehr

Aktuelle Beiträge und Interviews in Magazinen für die Gastronomie und Hotellerie zur Allergenkennzeichnung nehmen wir zum Anlass, die Branche erneut über dieses Thema zu informieren.

Eine Übersicht über den aktuellen Sachstand, die Forderungen des DEHOGA mit Antworten auf die Frage, wie Sie... mehr

Nach dem Europäischen Parlament (DEHOGA compact berichtete) hat nun auch der EU-Ministerrat beschlossen, dass Verbraucher innerhalb der Europäischen Union besser über die Zutaten und Nährwerte in Lebensmitteln und deren Herkunft informiert werden.

Unter anderem müssen Informationen über... mehr

Am 7. Dezember haben sich die EU-Minister auf neue Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln geeinigt.

Neben den Lebensmittelherstellern, die Zucker-, Fett-, Salz- und Kaloriengehalt auf den Verpackungen angeben sollen, würden danach auch Gastronomen in die Pflicht genommen. So ist... mehr

Mit Sorge betrachtet der DEHOGA die Bestrebungen des Europäischen Rates, die verpflichtende Allergenkennzeichnung auch bei nicht verpackter Ware zu fordern.

Diese Sorge hat der DEHGOA zuletzt auch in einem Brief an den deutschen EU-Botschafter in Brüssel, Peter Tempel, geäußert und... mehr