Dienstag, 09. März 2010
Geschäftsreisenden schmeckt Frühstück wieder – Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen
Offene Detailfragen durch Bundesfinanzministerium geklärt
(Berlin, 9. März 2010) Rechtzeitig zur ITB, der weltgrößten Touristikmesse in Berlin, hat das Bundesministerium der Finanzen die noch offenen steuerrechtlichen Detailfragen zur Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie beantwortet. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Hotelverband Deutschland (IHA) gehen davon aus, dass damit der Ärger um das Frühstück beendet ist.
„Auch durch die erleichterte Anwendung des Sachbezugswertes für vom Arbeitgeber bezahlte Frühstücke ist sichergestellt, dass kein Dienstreisender schlechter gestellt ist als im Jahr 2009“, machen die Verbände deutlich. „Es war uns wichtig, dass die dienstreisenden Gäste durch die Mehrwertsteuersenkung ausschließlich für Übernachtungen keinen unbeabsichtigten lohnsteuerrechtlichen Nachteil erleiden.“
Mitglieder im DEHOGA und im Hotelverband erhalten praxisnahe Informationen zu den wichtigsten Themenkomplexen rund um den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen, die fortlaufend ergänzt und bei Bedarf aktualisiert werden.
(Quelle: DEHOGA Aktuell/PRESSEMITTEILUNG 10/15)














































