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Heizpilze auf öffentlichem Straßenland 

(Berlin, 01. Dezember 2009) Wie bereits in den vergangenen Monaten per Newsletter und in unserem Verbandsmagazin „hogaspiegel“ wiederholt berichtet, haben sich mehrere Berliner Stadtbezirke seit Beginn des laufenden Kalenderjahres dazu entschlossen, unter dem Vorwand des Klimaschutzes die sogenannten Heizpilze (betroffen sind alle gas- und elektrobetriebenen Terrassenheiz-strahler) vom öffentlichen Straßenland und damit aus dem Berliner Straßenbild zu verbannen.

In der Praxis sieht das so aus, dass Gastwirte unter Androhung von Bußgeldern dazu aufgefordert werden, von ihnen aufgestellte und/oder betriebene Heizpilze zu entfernen oder dass ihre Anträge zur Genehmigung der Aufstellung eines oder mehrerer Heizpilze als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen werden.

Dabei kann allerdings von Einheitlichkeit selbst im Innenstadtbereich keine Rede sein. In manchen Bereichen der Innenstadt stehen die Heizpilze nach wie vor dicht an dicht, ohne dass sich offensichtlich jemand daran stört und in anderen Fällen wird selbst ein einziger Heizpilz als zu viel angesehen.

Dies ist nicht nachvollziehbar und hat mit Klimaschutz nichts zu tun.

Aus diesem Grund hat mittlerweile ein Verbandsmitglied, dessen Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Heizpilzes vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg abgelehnt wurde, mit Unterstützung des DEHOGA Berlin Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht erhoben. Ein Verhandlungstermin steht indes noch aus.

In einem ähnlich gelagerten Verfahren, bei dem es zwar nicht vordergründig um Heizpilze, sondern um die Nutzung von sogenannten Partyfackeln  ging, hatte die erste Kammer des Verwaltungs-gerichts Berlin allerdings deren Nutzung untersagt.

In der Urteilsbegründung vertrat das Gericht die Auffassung, dass selbst ein geringfügiger Effekt für den Klimaschutz das erhebliche wirtschaftliche Interesse der Klägerin an der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis überwiegt. Nach Auffassung der erkennenden 1. Kammer seien Gastwirte auf zulässige Alternativen zu verweisen, etwa die Nutzung von Decken gegen Kälte oder von elektrischem Licht und Hinweisschildern, um die Aufmerksamkeit potentieller Gäste auf ihre Lokalität zu lenken (vgl. Verwaltungsgericht Berlin; Urteil vom 14. Mai 2009 – VG 1 A 417.08).

Ein Berliner Klimaschutzgesetz, das auch die Heizpilzproblematik einheitlich regeln soll, liegt gegenwärtig im Entwurf vor und wird ausweislich aktueller Medienberichte in diesem Jahr nicht mehr im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Der DEHOGA Berlin hat sich in seiner Stellungnahme zu dem genannten Gesetzentwurf dafür eingesetzt, dass die Aufstellung von Heizpilzen weiterhin erlaubt bleibt. Er spricht sich allerdings gegen Energieverschwendung und für einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Geräten aus.

030. 318048-0
info@dehoga-berlin.de
Feb 06
Montag