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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Heizpilzverbot

Seit Beginn des Jahres 2009 erteilen die zuständigen Behörden auf öffentlichen Straßenland im Berliner Innenstadtbereich unter Berufung auf den Klimaschutz keine Genehmigungen mehr zum Aufstellen von gasbetriebenen Terrassenheizstrahlern (sogenannten Heizpilzen).

Da viele Betreiber von Schankvorgärten von dieser Reglung betroffen sind und durch diese Untersagung teilweise massive wirtschaftliche Nachteile erleiden, hatte ein Verbandsmitglied mit Unterstützung des DEHOGA Berlin im Jahre 2009 gegen das Land Berlin Klage erhoben. Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin diese Klage mit Urteil vom 03. Juni 2010 (Az. VG 1K 274.09) abgewiesen hatte, fand nunmehr am 03. November 2011 die Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt.

Der für die Sache zuständige 1. Senat erörterte in einer ca. eineinhalbstündigen mündlichen Verhandlung sehr sachlich und ausführlich die von beiden Parteien vorgetragenen Argumente. Mit der am Ende der Sitzung verkündeten Entscheidung wurde die Berufung unseres Mitgliedes allerdings abgewiesen. Die Revision wurde ebenfalls nicht zugelassen (OVG 1 B 65.10).

Damit ist endgültig entschieden, dass die Untersagung des Aufstellens eines Heizpilzes durch die Behörde zu Recht erfolgte  und das das Aufstellen von Heizpilzen in Berlin auch zukünftig nicht mehr gestattet bzw. geduldet wird. Wer gegen entsprechende Untersagungen verstößt, muss deshalb mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird der Unterzeichner  nochmals ausführlicher über diesen Fall berichten.

Albrecht Winkler
Referatsleiter Recht
DEHOGA Berlin

030. 318048-0
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Mai 17
Donnerstag