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Thema: Heizpilze

Montag, 23. Januar 2012

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Rechtmäßigkeit der Untersagung des Aufstellens von Gasheizstrahlern (Heizpilzen)

Urteil vom 03. November 2011, Az.: OVG 1 B 65.10

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Freitag, 04. November 2011

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Heizpilzverbot

Seit Beginn des Jahres 2009 erteilen die zuständigen Behörden auf öffentlichen Straßenland im Berliner Innenstadtbereich unter Berufung auf den Klimaschutz keine Genehmigungen mehr zum Aufstellen von gasbetriebenen Terrassenheizstrahlern (sogenannten Heizpilzen).

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Dienstag, 03. August 2010

Untersagung der Aufstellung von Heizpilzen für zulässig erklärt

Bereits seit Beginn des Jahres 2009 werden Terrassenheizstrahler, zu denen auch die gasbetriebenen Heizpilze gehören, aus Gründen des Klimaschutzes in den Berliner Innenstadtbezirken nicht mehr von den Behörden geduldet. Derartige Geräte sind insbesondere in den Übergangszeiten vom Sommer zum Herbst und vom Frühling zum Sommer bei vielen Schankvorgartenbetreibern und Gästen nach wie vor gleichermaßen beliebt sind, finden vielfach jedoch keine Zustimmung.

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Montag, 30. November 2009

Heizpilze auf öffentlichem Straßenland 

(Berlin, 01. Dezember 2009) Wie bereits in den vergangenen Monaten per Newsletter und in unserem Verbandsmagazin „hogaspiegel“ wiederholt berichtet, haben sich mehrere Berliner Stadtbezirke seit Beginn des laufenden Kalenderjahres dazu entschlossen, unter dem Vorwand des Klimaschutzes die sogenannten Heizpilze (betroffen sind alle gas- und elektrobetriebenen Terrassenheiz-strahler) vom öffentlichen Straßenland und damit aus dem Berliner Straßenbild zu verbannen.

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Dienstag, 30. Dezember 2008

Bezirke fackeln nicht mehr lange

Neue Regeln für Open-Air-Betrieb von Restaurants.

(Berlin, 29. Dezember 2008) Heizpilze und offenes Feuer streng verboten BLZ Berlin - Kneipen- und Restaurantbesucher müssen sich ab Januar nicht nur vom Draußensitzen unter wärmenden Heizpilzen verabschieden. Sechs Innenstadtbezirke, darunter Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg, reglementieren den Open-Air-Betrieb der Kneipen drastisch. So muss auf Gehwegen künftig mindestens 1,50 Meter Platz bleiben, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer passieren können. Überdimensionierte Schirme und Markisen sowie Blumenkübel mit mehr als 60 Zentimeter Durchmesser „sind nicht zulässig und auch nicht genehmigungsfähig", heißt es in einer Vorlage der Bezirke. Auch Dekorationsartikel wie Pflanzengitter, Fackeln und Speisekartenaufsteller werden nicht mehr geduldet. Darauf haben sich die zuständigen Stadträte verständigt.

Quelle: Berliner Zeitung, 29.12.2008

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