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Hinweise zur Gründung eines GastgewerbesDas Betreiben eines gastgewerblichen Betriebes ist erlaubnispflichtig. Hier möchten wir Ihnen als Existenzgründer im Gastgewerbe einen ersten Überblick geben, an welches Amt Sie sich zunächst wenden und was Sie bei der Antragstellung an Unterlagen vorlegen müssen. Ausführliche Auskünfte bietet Ihnen die IHK Berlin.Gaststättenerlaubnis ("Konzession"):
Die Konzession erhalten Sie beim Bezirksamt, Abteilung Wirtschaft ("Gewerbeamt"), des Bezirkes, in dem sich der gastronomische Betrieb befindet. Für den Konzessionsantrag benötigen Sie u.a. folgende Unterlagen:
Bei Übernahme eines gastgewerblichen Betriebes erhält der Antragsteller meist eine vorläufige Erlaubnis für drei Monate. Sollen dagegen Räumlichkeiten genutzt werden, die bisher nicht konzessioniert waren, so wenden Sie sich bitte zunächst an das Bauamt des Bezirkes. Beantragen Sie die Konzession bitte rechtzeitig, da neben dem Gewerbe-/ Wirtschaftsamt weitere Ämter am Erlaubnisverfahren beteiligt werden - mit diesen müssen Sie während des Erlaubnisverfahrens Besichtigungstermine vereinbaren! Wenn Sie als Betreiber eines Gastgewerbes mit Lebensmitteln in Kontakt kommen werden, so benötigen Sie eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Ein entsprechendes Merkblatt erhalten Sie kostenlos bei der IHK Berlin. INTERHOGA informiert über Zuschüsse für Existenzgründungsberatungen:Kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer haben die Möglichkeit, für Beratung Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen des Programms „Beratungs- und Schulungsförderung" des Bundes sind bis zu 1.500 € für eine in sich abgeschlossene förderfähige Beratung möglich. Die Insolvenzstatistik ist erschreckend: Im Gastgewerbe scheitert über die Hälfte aller Gründer in den ersten fünf Jahren. Aber: Nach einer Umfrage des BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberater) erreichen mehr als 95 % der Firmen, die vor dem Schritt in die Selbstständigkeit eine professionelle und qualifizierte Existenzgründungsberatung in Anspruch genommen haben, ihr Ziel - und können mit weiterer Unterstützung ihre Existenz auch langfristig sichern. Um den notwendigen Qualitätsstandard sicherzustellen, gelten für Beratungen bestimmte Mindestanforderungen; Auskünfte hierzu sowie zu den aktuellen Förderrichtlinien und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Internet-Homepage der INTERHOGA unter www.interhoga.de/foerderung. Bei der INTERHOGA ist auch die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes angesiedelt. Diese prüft und bewertet eingereichte Anträge und Unterlagen hinsichtlich möglicher Bundeszuschüsse im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien. Weiterführende Links:IHK Weiterbildung für Existenzgründer Auf der Website der INTERHOGA, der Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH, finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema "Zuschüsse für Existenzgründungsberatung".
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