Informationen zur Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebes
Im Jahr 2005 wurden vom Gesetzgeber einige Erleichterungen für Existenzgründer im Gastgewerbe geschaffen. Mit der Novellierung des Gaststättengesetzes unterliegt ein reiner Be-herbergungsbetrieb nicht mehr gänzlich den gastgewerblichen Bestimmungen, dem Gast-stättengesetz (GastG) und der Gaststättenverordnung (GastV Berlin).
Ausführliche Auskünfte bietet Ihnen die IHK Berlin .
















































