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Informationen zur Gründung und Führung eines Beherbergungsbetriebes

Im Jahr 2005 wurden vom Gesetzgeber einige Erleichterungen für Existenzgründer im Gastgewerbe geschaffen. Mit der Novellierung des Gaststättengesetzes unterliegt ein reiner Be-herbergungsbetrieb nicht mehr gänzlich den gastgewerblichen Bestimmungen, dem Gast-stättengesetz (GastG) und der Gaststättenverordnung (GastV Berlin).

Ausführliche Auskünfte bietet Ihnen die IHK Berlin .

030. 318048-0
info@dehoga-berlin.de
Mai 17
Donnerstag