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| Mittwoch, den 24. Februar 2010 |
Hinweise zu Hotelabrechnungen nach Einführung des ermäßigten Steuersatzes/Besteuerung grenzüberschreitender DienstleistungenSeit dem 01.01.2010 gelten neue Vorschriften über den Ort von Dienstleistungen in dem Mitgliedsländern der Europäischen Union. Verbunden hiermit sind neue Meldepflichten im Bereich der zusammenfassenden Meldung. Wie auch in anderen Bereichen ist die Umsetzung und Interpretation der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht in allen Mitgliedsstaaten gleich. Zudem gibt es auch in Bezug auf die Umsetzung im deutschen Recht Zweifelsfragen. Im Rahmen der Veranstaltung informieren wir Sie anhand ausgewählter Themenbereiche über die aktuelle Rechtsauffassung und erste Erfahrungen aus der Praxis mit dem sog. Mehrwertsteuerpaket. Daneben werden wir Sie über den aktuellen Stand bei Buch- und Belegnachweisen, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen informieren und Hinweise zu Hotelabrechnungen nach Einführung des ermäßigten Steuersatzes geben. Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie herzlich zur Teilnahme an der Veranstaltung der IHK Berlin einladen Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen am 12. April 2010 14:00 – 17:00 Uhr in der IHK Berlin Mendelssohn-Saal im Ludwig-Erhard-Haus Nähere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit erhalten Sie unter hier bzw. unter der Dokument-Nr. 61099 Wir würden uns freuen, Sie bei der Informationsveranstaltung "Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen" am 12. April 2010 begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Monic Heinze Assistentin Recht und Fair Play IHK Berlin I Fasanenstraße 85 I 10623 BerlinTel.: +49 (0) 30 31510-262 I Fax: +49(0)30 31510-109 mailto:Monic.Heinze@berlin.ihk.de I Internet: www.ihk-berlin24.de
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