Freitag, 26. März 2010
DEÜV – Was ist neu für Unternehmer?
Mannheim (bgn) Am 05.11.2008 ist das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) in Kraft getreten. Mit Wirkung vom 01.01.2009 erweiterte das UVMG die Meldepflichten des Unternehmers an die Einzugsstelle der Krankenkassen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Es geht dabei um Daten für die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die personenbezogen jeder Entgeltmeldung hinzugefügt werden müssen.
Zum Hintergrund: 2007 verfügte der Gesetzgeber die Übertragung der Betriebsprüfungen von der Unfall- auf die Rentenversicherung (RV). Danach sind die RV-Träger für Prüfzeiträume ab 2009 zuständig. Die Berufsgenossenschaften prüfen aber noch die Entgeltzeiträume bis 31.12.2008. Diese Prüfungen sollen bis spätestens 31.12.2011 abgeschlossen sein.
Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema, wie auch zu vielen weiteren Fragen aus dem Bereich Mitgliedschaft und Beitrag hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) in einem umfassenden Internetportal zusammen gestellt:
http://mitgliedschaft.portal.bgn.de/8673
Hier findet man auch den aktuellen Gefahrtarif/Strukturschlüssel, einen Beitragsrechner sowie Vordrucke wichtiger Formulare.
Was ist neu für die Unternehmer?
Da die RV die Prüfungen nur durchführen kann, wenn die beitragsrelevanten Daten vorliegen, wurde vom Gesetzgeber das DEÜV-Verfahren um einen Meldebaustein für die UV erweitert. Jede anfallende Entgeltmeldung im DEÜV-Verfahren muss seit 01.01.2009 folgende personenbezogene UV-Daten enthalten:
1. Betriebsnummer der BGN (BBNR-UV)
Diese Betriebsnummer lautet 63800761. Sie findet sich auf allen Schreiben der BGN-Abteilung »Mitglieder und Beitrag« in der linken Spalte der Fußzeile.
2. Mitgliedsnummer des Unternehmens bei der BGN (MTNR)
Seit 04.12.2008 ist auf jedem Schreiben der BGN-Abteilung »Mitglieder und Beitrag«, die neue BGN-Mitgliedsnummer unter »Unser Zeichen« angegeben. Sie hat das Format »MM 77.XXX.XXX.XXX«. Alle vor Dezember 2008 geltenden Mitgliedsnummern sind nicht mehr gültig. Weder die BGN noch die Rentenversicherung kann nach ihnen Zuordnungen treffen. Mitgliedsnummern, die mit den Buchstabenkombinationen MV bzw. MF beginnen, dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.
3. Gefahrtarifstelle mit Betriebsnummer (BBNR+GTS)/ Strukturschlüssel
Hier ist die jeweilige Gefahrtarifstelle anzugeben. Maßgebend ist die Gefahrtarifstelle, die für den jeweiligen Beschäftigten zutreffend ist.
Zusätzlich ist die Betriebsnummer der BGN (63800761) voranzustellen.
Ist ein Unternehmen zu einer Tarifstelle nach dem Gefahrtarif einer anderen Berufsgenossenschaft veranlagt, ist hier deren Betriebsnummer einzutragen, nicht jene der BGN. Im Feld BBNR-UV muss jedoch immer die Betriebsnummer der BGN angegeben werden.
4. Unfallversicherungspflichtiges Entgelt (UV-Entgelt)
Hier sind dieselben Angaben zu machen, wie für einen korrekten BG-Lohnnachweis. Grundsätzlich sind alle Entgeltbestandteile anzugeben, die Lohnsteuerpflicht auslösen. Nachweispflichtig sind in der Unfallversicherung auch steuerfreie Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge sowie die Entgelte von kurzfristig Beschäftigten. Der Höchst-Jahresarbeitsverdienst pro Beschäftigten von derzeit 62.400 Euro darf bei der Jahresmeldung nicht überschritten werden. Für jeden Beschäftigten müssen dessen Entgelte in der jeweiligen DEÜV-Entgeltmeldung der nach dem Gefahrtarif zutreffenden Tarifstelle zugeordnet werden.
5. Arbeitsstunden (ARBSTD)
Die geleisteten Arbeitsstunden sind personenbezogen zu melden. Sind die geleisteten Arbeitsstunden nicht bekannt, können auch die geschuldeten Arbeitsstunden (Sollarbeitszeit) eintragen werden. Eine sich an den tatsächlichen Verhältnissen orientierende Schätzung ist ebenfalls möglich.
Der Lohnnachweis ist trotz der zusätzlichen Meldepflichten weiterhin bei der BGN einzureichen. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers wird dieser erst ab dem 01.01.2012 wegfallen.
Presskontakt:
Dr. Matthias Dürschlag
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dynamostraße 7-11
68165 Mannheim
Tel.: 0621/4456 1277
Fax: 0621/4456 1217 (Fax)
E-Mail: matthias.duerschlag@bgn.de
presse-info@bgn.de
www.bgn.de














































