Dienstag, 17. Januar 2012
Jetzt Mitmachen - DEHOGA-Umfrage zur Entsorgung von Altspeisefetten
Um eine gesetzliche Verschärfung und damit eine Verteuerung der Entsorgung von Altspeisefetten in der Gastronomie zu verhindern, bitten wir Sie um Ihre Mitwirkung:
In Deutschland und seitens der EU gibt es Bestrebungen, Altspeisefette in der Gastronomie der Verordnung (EG) 1069/2009 „Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte" zu unterstellen. Im gastronomischen Betrieb verwendete Altspeisefette (also insbesondere Frittierfette und -öle), die bisher als Abfall eingestuft und unter die Regelung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) fallen, müssten dann als Speisereste (gemäß VO EG 1069/2009) entsorgt werden.
Dies wäre mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden, da die heutige Entsorgung von Altspeisefetten bei vielen Gastronomen kostenlos erfolgt, teilweise erhalten Gastronomen sogar noch Geld für die Überlassung von Altspeisefetten. Auch müssten dann die Altspeisefette durch autorisierte Speiseresteentsorger abgeholt und entsorgt werden. Als Argument für die Einbeziehung von Altspeisefetten in die genannte Hygieneverordnung wird vorgebracht, dass die Altspeisefette nicht nur aus pflanzlichen Fetten und Ölen bestehen, sondern dass auch tierische Fette und Öle enthalten sind.
Damit der DEHOGA in dieser Diskussion qualifiziert Stellung nehmen kann, bitten wir Sie, an unserer kurzen Umfrage teilzunehmen. Darin geht es um die Fragen, ob und in welcher Menge Sie derzeit pflanzliche bzw. tierische Altspeisefette entsorgen.
Für Ihre Antwort mittels des Vordrucks bis zum 23.01.2012 möchten wir uns bereits jetzt bedanken.
Das Umfrageformular zum Thema Entsorgung von Altspeisefetten finden Sie hier...
Quelle: DEHOGA compact 02/2012
















































